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Verkehrsrecht - Bußgeldregelungen zum 01.05.2006                             Zurück

Ihre Anwaltskanzlei Katja Hoger in Geithain rät:

"Beachten Sie die neuen Bußgeldregelungen seit 1. Mai 2006!"

1.

Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug - Bei Nichteinhalten des Mindestabstandes fallen Bußgelder zwischen 40,00 und 250,00 Euro, zwischen 1 und 4 Punkte in Flensburg und ggf. ein Fahrverbot von bis zu 3 Monaten an. Beachten Sie daher: Mindestabstand = halber Tachowert!

2.

Fahrzeugausrüstung und Wetterverhältnisse - Der neue Bußgeldkatalog umfasst auch Maßnahmen gegen unzureichende Fahrzeugausrüstung. Das betrifft die Sichtverhältnisse bei Nebel ebenso wie das Funktionieren der Scheibenwischanlage und eine für Schnee und Eis nicht geeignete Winterbereifung. Wer wegen solcher Mängel von der Polizei aufgegriffen wird, muss 20,00 Euro zahlen. Und wer deshalb sogar liegen bleibt und den übrigen Straßenverkehr behindert, ist 40,00 Euro los und kassiert 1 Punkt in Flensburg. Beachten Sie daher: Das Fahrzeug immer den Witterungs- und Straßenverhältnissen anpassen!

3.

Bahnübergang - Wer beispielsweise einen Bahnübergang trotz Wartepflicht überquert, erhält bis zu 4 Punkte, drei Monate Fahrverbot und 450,00 Euro Geldbuße. Beachten Sie daher: Wenn am Bahnübergang die Blinklichter das Kommen eines Zuges signalisieren, Fahrzeug anhalten!

4.

Drogen - Drogenkonsumenten hinter dem Steuer sollen mit Kontrollen auch bei Tag ertappt werden. Beachten Sie daher: Hände weg von Drogen!

5.

Sonntagsfahrverbot - Im neuen Bußgeldkatalog wird klargestellt, dass den Halter die höhere Geldbuße trifft, wenn er selbst der Fahrer ist. Beachten Sie daher: Halter Hände weg vom Steuer bei Verhängung des Sonntagsfahrverbots!

6.

Tunnel, Pannenbucht und Nothaltebucht - Das es neue Verkehrszeichen und Vorschriften für Tunnel und Nothaltebuchten gibt, muss auch der Bußgeldkatalog die Missachtung dieser Verkehrszeichen regeln.

Beachten Sie daher: Informieren Sie sich über neue Verkehrzeichen! Ich stehe Ihnen gern zur Verfügung.

Tel.: 03 43 41 / 4 28 28   •   Fax: 03 43 41 / 4 47 55   •   Geithain@anwaltskanzlei-hoger.de