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Mietrecht |
Das Mietrecht ist ein Rechtsgebiet innerhalb des Zivilrechts, das sich mit der Überlassung einer Sache an einen anderen gegen
Entgelt befasst. Gegenstand des Mietrechts sind die mit dem Mietvertrag verbundenen Rechtsfragen.
Das Mietrecht selbst ist innerhalb des Zivilrechts ein eigenständiges Rechtsgebiet. Im Mietrecht sind alle Regelungen hinsichtlich der Überlassung einer
Mietsache an eine andere Person, gegen die Zahlung eines vereinbarten Entgeltes und der damit verbundenen Ansprüche und Forderungen, enthalten. Es werden
alle Rechtsfragen, welche mit dem Zustandekommen eines Mietverhältnisses entstehen, geregelt. Im BGB, in den § 535 ff sind alle Vorschriften des Wohn- und
Gewerbemietrechts festgeschrieben. Dabei gelten für Mietverhältnisse von Wohnräumen gesonderte Regelungen. Im Mittelpunkt des Wohnmietrechts stehen Regelungen
zum Mietvertrag, Betriebskosten, Mängel der Mietsache, Mieterhöhungen und die Kündigung des Mietverhältnisses. Es ist ratsam, dass jeder Mieter, wie auch
Vermieter Kenntnisse über die bestehenden Grundlagen seiner Rechte und Pflichten kennt, um Streitigkeiten aus dem Wege zu gehen.
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Rechtsanwältin Katja Hoger |
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