Arbeitsrecht

Das deutsche Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen einzelnen Arbeitnehmern und Arbeitgebern (Individualarbeitsrecht), sowie zwischen den Koalitionen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber und zwischen Vertretungsorganen der Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber (Kollektives Arbeitsrecht).
Ausgangspunkt des Arbeitsrechts ist der Arbeitsvertrag, durch den das Arbeitsverhältnis überhaupt erst begründet wird. Der Arbeitsvertrag ist eingebettet in ein komplexes System arbeitsrechtlicher Regulierungen durch Betriebsvereinbarungen, Tarifverträge, nationale Gesetze und Verordnungen sowie durch supranationale EU-Richtlinien und EU-Verordnungen. Auch der Rechtsprechung durch die nationalen Gerichte und den Europäischen Gerichtshof (EuGH) kommt eingeschränkt eine rechtsetzende Funktion zu.

Das deutsche Arbeitsrecht gliedert sich in folgende Unterbereiche:

  • Individualarbeitsrecht
    • Arbeitsvertrag
      • Zustandekommen
      • Pflichten
        • des Arbeitgebers
        • des Arbeitnehmers
      • Störungen
  • Beendigung/ meist Kündigung
  • Kollektives Arbeitsrecht
    • Tarifvertragsrecht
    • Betriebsverfassungsrecht sowie Personalvertretungsrecht
    • Mitbestimmungsrecht (regelt Beteiligung der Arbeitnehmer am Aufsichtsrat)
    • Arbeitskampfrecht
      • Streik (Warnstreik, Schwerpunktstreik)
      • Aussperrung

Trotz einiger Bemühungen und der Regelung im Einigungsvertrag, ein Arbeitsgesetzbuch zu schaffen, gibt es bisher noch keine einheitliche Kodifikation des Arbeitsrechts. Regelungen finden sich beispielweise in folgenden Rechtsquellen:

  • Europarecht (meist Richtlinien)
  • Gesetze (GG, BGB, AEntG, KSchG, BetrVG, TVG, AltTZG, TzBfG, EntgFG, BUrlG, ArbZG, AüG, MuSchG, JArbSchG, ArbSchG, SGB IX, AGG)
  • Tarifverträge für Branchen sowie Einzelunternehmen
  • Betriebsvereinbarungen und Dienstvereinbarungen (öff. Dienst)
  • Einzelarbeitsverträge

Rechtsanwältin Katja Hoger
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